AGB

 

1 Anwendungsbereich

HornakCars GmbH. (in weiterer Folge „Verkäufer“ genannt) betreibt unter der Internetplattform www.autoimport24.at ein Portal für den Handel mit Kraftfahrzeugen, auf welchem Unternehmer und Privatpersonen (in der Folge „Käufer genannt) sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen kaufen können. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Tätigkeiten, insbesondere solche betreffend den Handel mit Kraftfahrzeugen über die Internetplattform www.autoimport24.at , die im Zuge eines zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande gekommenen Vertragsverhältnisses vorgenommen werden. Diese AGB kommen auch dann zur Anwendung, wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird, ausgenommen davon sind Verbrauchergeschäfte. Diesen AGB entgegenstehende oder ergänzende AGB entfalten nur dann Geltung, wenn sich der Verkäufer diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. 

Sämtliche Angebote sowie Leistungsbeschreibungen auf der Internetseite www.autoimport24.at sind freibleibend und ohne Bindungswirkung und lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen; für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages wird keine Gewähr übernommen. Ein abgegebenes Angebot durch den Käufer ist für diesen verbindlich und verpflichtet ihn bei Zustimmung des Verkäufers zur Erfüllung des zustande gekommenen Vertrages. Eine Zugangsbestätigung über ein abgegebenes Angebot stellt keine Annahme dar. Der Verkäufer kann das Angebot ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen. 

2 Fälligkeit, Erfüllung, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Verzug, Konventionalstrafe, Aufrechnungsverbot

Die Fälligkeit des Kaufpreises und die Zahlungsmodalitäten sind in den jeweiligen Kaufverträgen zu regeln. Als eingelangt gilt der Kaufpreis bei Barzahlung mit Ausstellung der jeweiligen Zahlungsbestätigung, bei Überweisung mit Einlangen des Kaufpreises auf dem Geschäftskonto des Verkäufers und bei Drittfinanzierung mit Vorlage der Finanzierungszusage der finanzierenden Bank. 

Der Verkäufer hat den Vertrag seinerseits erfüllt, wenn er das Fahrzeug am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Die Abholfrist beträgt zwei Wochen ab der Verständigung des Käufers. Wird das Fahrzeug nach Ende der Abholfrist abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessen Standgebühr iHv EUR 15,00 / Tag dem Käufer in Rechnung zu stellen. 

Sollte der Käufer ohne Vorliegen eines (gesetzlich vorgesehenen) Rücktrittsgrundes vom Vertrag zurücktreten bzw. das KFZ nicht übernehmen, so wird eine Konventionalstrafe iHv 15% des Kaufpreises vereinbart. 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und allfälliger durch seine Eintreibung entstandenen Kosten bleibt der Kaufgegenstand im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer kann bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises daher nicht wirksam über den Kaufgegenstand verfügen, ihn veräußern, vermieten, verpfänden, oder Ähnliches. 

Ist der Käufer mit einer vereinbarten Gesamtkaufpreiszahlung oder Rate im Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Sollte die Erfüllung des Vertrages gefordert werden, fallen Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab Fälligkeit an. Für Verbraucher fallen Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit an. 

Der Käufer kann allfällige Gegenforderungen mit Forderungen des Verkäufers nicht aufrechnen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag stammen – ausgenommen sind Verbrauchergeschäfte. Eine Aufrechnung ist lediglich dann möglich, wenn diese durch den Verkäufer schriftlich akzeptiert wurde. 

3 Gewährleistung, Werksgarantie

Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung für den Gebrauchtwagenkauf für KFZ, die bereits mehr als ein Jahr zugelassen sind, auf ein Jahr reduziert. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung für den Gebrauchtwagenkauf ausgeschlossen. 

Bei ausdrücklich bezeichneten KFZ wird eine Werksgarantie vereinbart. 

4 Irrtum, laesio enormis, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Schadenersatz

Im beidseitigen Unternehmergeschäft verzichten die Vertragsparteien auf die Vertragsanfechtung wegen Irrtums, dies gilt auch für eine Vertragsanfechtung wegen gemeinsamen Irrtums. 

Beim beidseitigen Unternehmergeschäft verzichten die Vertragsparteien außerdem auf die Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) und auf die Geltendmachung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus gegenständlichem Kauf wird ebenso ausgeschlossen. 

5 Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Nichteintritt maßgeblicher Umstände (§ 3a KSchG)

Der Käufer mit Verbrauchereigenschaft kann vom Vertragsanbot oder vom Vertrag binnen einer Woche zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. 

Hiezu zählen die Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, die Aussicht auf eine öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen Kredit. 

Bei Unterlassung notwendiger Mitwirkung des Käufers, die den Nichteintritt der maßgeblichen Umstände zur Folge hat, besteht kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. 

Der Verzicht auf dieses Rücktrittsrecht kann im Einzelnen ausgehandelt werden. 

6 Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatz – und Auswärtsgeschäften (§ 11 FAGG)

Der Verkäufer bietet sämtliche KFZ auch über das Internet zum Verkauf an und können die entsprechenden KFZ-Kaufverträge auch bereits im Wege des Fernabsatzes zustande kommen. Die zwingenden Vorschriften des Fernabsatz-und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) sehen vor, dass der Unternehmer über das Rücktrittsrecht des Verbrauchers zu informieren hat und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen hat. Das Widerrufsformular zum Ausdrucken finden Sie am Ende dieser Seite. Die nachfolgenden Bestimmungen zum Rücktrittsrecht des Verbrauchers kommen nur dann zur Anwendung, wenn der Kaufvertrag im Wege des Fernabsatzes, also beispielsweise via E-Mail, abgeschlossen wird. 

Gemäß § 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Diese Frist beginnt bei KFZ-Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter den Besitz an der Ware erlangt, sohin ab Übergabe des KFZ. Die oben genannte Frist verlängert sich bei unterbliebener Aufklärung über das Rücktrittsrecht um zwölf Monate, es sei denn der Unternehmer holt innerhalb von zwölf Monaten ab Übergabe des KFZ die Informationserteilung nach, dann beträgt die Frist wiederum 14 Tage ab der nachgeholten Informationserteilung. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann allerdings das auf dieser Seite bereitgestellte Widerrufsformular dazu verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist absendet, was durch Poststempel oder Datums-/Uhrzeitangabe bei Rücktritt via E-Mail zu beweisen ist. 

Bei einem Rücktritt des Käufers hat der Verkäufer die vom Käufer geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen in der Form zurückzuerstatten, wie sie der Käufer ursprünglich erbracht hat (bar, Überweisung, oÄ.). Der Verkäufer hat auch die gezahlten Versandkosten (Hinsendekosten) zu erstatten, hat sich der Käufer allerdings gegen die vom Verkäufer angebotene Standardlieferung entschieden, so hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung der über die Standardlieferung hinausgehenden Mehrkosten (zB Expresslieferung). Sollte eine Rücklieferung des KFZ notwendig werden, hat der Käufer diese Kosten zu begleichen. Der Verkäufer kann die Rückzahlung des Vertrages solange verweigern, bis er die Ware zurückerhalten oder der Käufer einen Nachweis über Rücksendung der Ware erbracht hat. 

Bei einem Rücktritt vom Vertrag hat der Käufer das betreffende KFZ binnen 14 Tagen an den Verkäufer zurückzuliefern. 

Der Käufer hat bei erfolgtem Rücktritt den während der Rücktrittsfrist eingetretenen Wertverlust zu vertreten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise des KFZ nicht notwendigen, sorglosen Umgang mit demselben zurückzuführen ist. 

7 Ankaufsüberprüfung

Wird das rechtswirksame Zustandekommen des Vertrages von einer Ankaufsüberprüfung abhängig gemacht, kann diese der Käufer mangels besonderer Vereinbarungen bis zur Übernahme des Fahrzeuges – längstens jedoch bis zur behördlichen Zulassung – bei einem Autofahrerclub, einem unabhängigen Sachverständigen oder einer neutralen Fachwerkstätte durchführen lassen. Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung nicht bloß in unerheblichen Umfang vom vertraglich vereinbarten Zustand laut Bewertungstabelle ab, ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag für gegenstandslos zu erklären. 

8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des EVÜ. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus den abgeschlossenen KFZ-Kaufverträgen gilt der Gerichtsstand Eisenstadt als vereinbart. 

9  Sonstige Bestimmungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Vereinbarung über die Abkehr von der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. 

Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die ihr inhaltlich und zweckmäßig am nächsten kommt.